Alles neu im Urheberrecht?
Alles nicht – aber die Urhebernovelle 2015, in Kraft ab 1. 10. 2015, bringt für viele im kreativen Bereich Tätige spürbare Änderungen – insbesondere in folgenden Bereichen:
- Änderung des § 38 UrhG über die Verwertungsrechte am Filmwerk
- Neuregelung der Vergütungen für private Vervielfältigungen in § 42b UrhG
- Neuregelung des Zitatrechts, Einführung einer freien Werknutzung für das "unwesentliche Beiwerk"
- Erleichterung der Werknutzung für Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen
- Zweitverwertungsrecht für Urheber wissenschaftlicher Beiträge
- Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Werken in Formaten, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind
- Modernisierung der Bestimmungen über das verwandte Schutzrecht der ausübenden Künstler und Veranstalter
- Auflassung des "Urheberregisters"