Vereinfachte Gründungen von GmbHs (ab 1.7.2017)
Ab dem 1.7.2017 ist die Gründung von GmbHs vereinfacht (ohne Notariatsakt) möglich. Solche GmbHs müssen einen einzigen Gesellschafter (eine natürliche Person) haben, der zugleich der einzige Geschäftsführer sein muss. Die Prüfung der Identität des Gesellschafters erfolgt durch ein Kreditinstitut bei der Zahlung der bar zu leistenden Stammeinlage auf das Konto der Gesellschaft; dabei erfolgt auch gleich die Musterzeichnung und das Kreditinstitut übermittelt die Bankbestätigung über die Zahlung der übernommenen Stammeinlage, eine Kopie des Lichtbildausweises des zukünftigen Gesellschafters sowie die Musterzeichnung auf elektronischem Weg direkt an das Firmenbuch.
Wie genau all dies konkret ablaufen wird, muss der Bundesminister für Justiz noch in einer Verordnung regeln - der Gründungsprozess soll vollständig elektronisch abgewickelt werden.
Werden später weitere Gesellschafter aufgenommen, ist die Errichtung eines Gesellschaftsvertrags in Notariatsaktsform aber weiterhin unverzichtbar.
Gerne prüfen wir für Sie, ob sich für Sie Vorteile aus der Gründung einer solchen GmbH gegenüber der Führung eines Betriebs als Einzelunternehmer ergeben (persönliche Haftung kann vermieden werden, dafür fallen höherer Kosten aufgrund der Bilanzierungspflicht) an; dabei berücksichtigen wir auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede beider Unternehmensformen.