Wie schützen Sie eigentlich Ihre Geschäftsgeheimnisse?


Geschäftsgeheimnisse sind derzeit durch UWG und Urheberrecht nur unzureichend geschützt. Die bis 9. Juni 2018 in nationales Recht umzusetzende Geschäftsgeheimnis-Richtlinie bringt nun weitgehende Verbesserungen. Dieser umfangreiche Schutz ist natürlich an die Voraussetzung, dass es sich tatsächlich um ein Geschäftsgeheimnis im Sinn der Richtlinie handelt, gebunden. Es genügt aber nicht, dass es sich um eine geheime Information handelt, die einen kommerziellen Wert hat. Der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses muss auch den Umständen entsprechende angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen. Kann er im Ernstfall nicht nachweisen, dass er alles Erforderliche getan hat, um seine Geheimnisse zu schützen, kann er sich auch nicht auf die Abwehrmittel stützen, die ihm die Richtlinie an die Hand gibt. Wie man nun konkret den rechtswidrigen Erwerb, die Nutzung oder Offenlegung fremder Geschäftsgeheimnisse bekämpfen wird können, werden wir nach der Umsetzung in österreichisches Recht wissen.

Eines aber lässt sich jetzt schon sagen: Um sofort nach der Umsetzung in nationales Recht von den neuen Regelungen zu profitieren, sollten Sie schon jetzt überlegen, was ihre Geschäftsgeheimnisse sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen (können), um diese bestmöglich zu schützen. Denn nur, wenn Sie das Ihnen mögliche zum Schutz ihrer Geheimnisse getan haben, werden Sie – wenn doch etwas schief geht – vom Schutz der Richtlinie profitieren können!

Haben Sie Fragen oder sind Sie nicht sicher, ob die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind? Thomas Höhne ( thomas.hoehne@lpalaw.at ) und Georg Streit ( georg.streit@lpalaw.at ) beraten Sie gern.