Die virtuelle Vereinsversammlung – alle Details zur Durchführung (8.4.2020)
Wir hatten bereits berichtet, dass das mit dem 2. COVID-19-Gesetz (eigentlich handelt es sich dabei um ein „Gesetzespaket“) auch das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz (abgekürzt: COVID-19-GesG) ins Leben gerufen wurde. Dieses Gesetz regelt, dass Versammlungen von Vereinen auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt werden können. Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass die Details der Durchführung durch eine Verordnung der Justizministerin zu regeln sind. Et voilà: Heute ist diese Verordnung erlassen worden (BGBl II Nr 140/2020).